Bibliothek

Heim-Ausleihe von Publikationen und Periodika. Archivierung von Familienchroniken in der SGFF-Bibliothek.

Die Jahrbücher der SGFF sind unter e-periodica im Internet einzusehen. Dieses Portal finden Sie hier – und Tipps für die Suche im Portal sind im PDF zum Runterladen zusammengefasst.

Die Bibliothek der Schweizerischen Gesellschaft für Familienforschung (SGFF) ist als Depotbibliothek der Schweizerischen Nationalbibliothek (NB) in Bern angegliedert. Sie umfasst zurzeit ca. 5000 Einheiten, die neben allgemeinen genealogischen Standardwerken, Familienchroniken, Familiengeschichten und Ahnentafeln, auch Jahrbücher sowie Zeitschriften von europäischen genealogischen Gesellschaften enthalten.

Wir freuen uns selbstverständlich immer sehr, wenn uns unsere Mitglieder, aber auch Nichtmitglieder Ihre Familiengeschichten, Familienchroniken, Ahnentafeln und Stammbäume zu Händen der Bibliothek überlassen. Vielen herzlichen Dank!

Buchgeschenke sind an die Bibliothek verantwortliche Stelle der SGFF zu adressieren. Bitte verwenden Sie dafür das untenstehende Formular. 

Diese gelangen dann mit den Neuanschaffungen periodisch in den Bestand der SGFF-Bibliothek, nachdem sie im Mitteilungsblatt kurz besprochen, bzw. als Neuzugänge festgehalten wurden. Nachlässe werden nur nach vorhergehender Absprach mit der Bibliothekarin entgegen genommen.

Bestellen / Ausleihen

Um Dokumente der SGFF - Bibliothek bestellen und ausleihen zu können, benötigen Sie eine kostenlose, persönliche, nicht übertragbare Benutzungskarte der Schweizerischen Nationalbibliothek (siehe Weisungen zur Benutzung der Schweizerischen Nationalbibliothek - allgemeine Sammlung). Informationsträger können grundsätzlich elektronisch über den Online- Katalog oder schriftlich bestellt werden. Im allgemeinen Katalog erkennt man unsere Bücher an der Signatur "GFb".  Unter "xsgff" kann der aktuelle Stand der SGFF Bibliothek abgefragt werden.
Einschreibeformular und Weisungen.

Ausleihbedingungen für Mitglieder der SGFF

Der Mitgliederausweis der Schweizerischen Gesellschaft für Familienforschung (SGFF) berechtigt Dokumente, deren Veröffentlichung weniger als 50 Jahre zurückliegt, nach Hause auszuleihen. Besonders wertvolle Dokumente und Dokumente mit besonderem Format (grösser als A4), Zeitschriften und Stammtafeln, die mit besonderer Sorgfalt behandelt werden müssen, dürfen nur im Lesesaal der NB benutzt werden.

Ausleihbedingungen für Nicht-Mitglieder

Die Bestände der SGFF-Bibliothek können auch von Nicht-Mitgliedern eingesehen werden, jedoch nur im Lesesaal der Nationalbibliothek

Aushändigung am Ausleihschalter

Die bestellten Dokumente können gegen vorweisen des Mitgliederausweises am Ausleihschalter abgeholt und mitgenommen werden. Nicht abgeholte Dokumente werden nach drei Tagen ins Büchermagazin zurückgestellt.

Dokumentenversand

Für die Heimausleihe verfügbare Dokumente werden auf Verlangen, sofern ihr konservatorischer Zustand es erlaubt, und die NB über eine Kopie des SGFF-Mitgliederausweis verfügt, mit der Post zugestellt, ausgenommen in Bern und Umgebung. Ausgeliehen werden Dokumente auch in den Lesesaal von partnerschaftlichen Bibliotheken der NB (Auskunft erhalten Sie hier.) Die Benutzenden sind dafür verantwortlich, dass die Rücksendungen sorgfältig, möglichst mit der Originalverpackung der Bibliothek, verpackt sind. Sie sind für Verluste und Beschädigungen haftbar.

Reproduktionen

Aus Medien in Heimausleihe dürfen im Rahmen des Urheberrechts Kopien und Reproduktionen durch die Benutzenden hergestellt werden. Kopien aus Zeitschriften, deren Veröffentlichung weniger als 50 Jahre zurückliegt, dürfen die Benutzenden selbst herstellen. Fotografische, analoge und digitale Reproduktionen aus Dokumenten, deren Veröffentlichung mehr als 50 Jahre zurückliegt, sowie aus besonders wertvollen Dokumenten, dürfen nur vom Fachpersonal der Nationalbibliothek ausgeführt werden. Es werden nur schriftliche Bestellungen entgegengenommen.

Nachlässe

Die SGFF-Bibliothek übernimmt und verwaltet gerne Nachlässe von Familienforschern, mit dem Ziel die Forschungsarbeiten zu erhalten und sie der Forschergemeinde zugänglich zu machen.
Die Übergabe eines Nachlasses an die SGFF-Bibliothek wird durch einen Schenkungsvertrag zwischen dem rechtmässigen Eigentümer des Nachlasses und der Schweizerischen Gesellschaft für Familienforschung geregelt.
Sind Sie daran interessiert Ihre Forschungsarbeit dereinst der SGFF-Bibliothek zu übergeben oder sind Sie im Besitze eines Nachlasses, den Sie gerne der SGFF-Bibliothek übergeben möchten, dann nehmen Sie bitte mit dem Bibliothek-Anfrageformular kontakt mit uns auf.

Bibliothek Anfrage

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