Auskunft zur Familienforschung

Die Auskunftsstelle der SGFF führt selber keine Forschungsarbeiten durch. Sie haftet nicht für die Richtigkeit und die Vollständigkeit der erteilten Auskünfte.

Die SGFF Auskunftsstelle gibt, auf schriftliche Anfrage und in begrenztem Umfang, Auskunft über:
Familiennamen, in welchen Gemeinden sie das Bürgerrecht haben oder hatten sowie
Hinweise auf ihr bekannte und bereits publizierte Forschungsarbeiten.  
Sie erhalten auch Adressen von genealogischen und heraldischen Gesellschaften sowie von ähnlichen, sachdienlichen Institutionen.
Hinweise oder Empfehlungen, in welcher Form eine Nachforschung durchgeführt werden kann.

Adressen von Berufsgenealogen siehe hier.