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Familienforschung in der Schweiz
Ultimo aggiornamento (Lunedì 14 Maggio 2012 10:51) Scritto da Peter Wälti Venerdì 09 Dicembre 2011 00:00
| Indice |
|---|
| Familienforschung in der Schweiz |
| Erste Schritte |
| Heimatort |
| Zivilstandsregister |
| Kirchenbuch |
| Ueberblick |
| Quellen |
| Tutte le pagine |
Familienforschung in der Schweiz
Von Peter WältiWer Vorfahren in der Schweiz sucht, muss ganz andere Wege gehen als in andern Ländern üblich. Nicht der Geburts- oder Wohnort ist entscheidend für die Suche nach Lebensdaten, sondern der Heimatort der Familie, und dies auch, wenn nur ihre längst verstorbenen Vorfahren einst dort gelebt hatten.
Schweizerische Staatsangehörige unterscheiden sich von anderen Staatsbürgern unter anderem darin, dass sie zwar Bürger der Schweiz aber auch — und gefühlsmässig vor allem – Bürger ihres Heimatkantons und ihres Heimatortes sind.
Das Schweizer Bürgerrecht wird in den Artikeln 37 und 38 der schweizerischen Bundesverfassung (BV), sowie im Bürgerrechtsgesetz (BüG) geregelt.
Die Schweiz ist seit 1848 ein Bundesstaat und zählt heute 26 Kantonen. Die einzelnen Kantone verfügen über eine grosse Selbständigkeit, und ihre einstigen politischen Strukturen wirken zum Teil bis heute nach. Entsprechend ergeben sich z.B. bei den für die Familienforschung relevanten historischen Büchern und Dokumenten Unterschiede in Bezug auf deren Alter, Namen, Art, Vielfalt, Archivierung sowie den Bedingungen zu ihrer Einsichtnahme.
Immerhin wurden die Kirchenbücher (Tauf-, Ehe- und Bestattungsregister) sowie die späteren Familienregister, schweizweit nach einigermassen einheitlichen Regeln geführt. Sie unterscheiden sich vor allem in der Sprache in der sie abgefasst wurden (deutsch, französisch, italienisch, rätoromanisch, lateinisch) und in der verwendeten Schreibschrift (deutsche Schreibschrift in der deutschsprachigen Schweiz und lateinische Schreibschrift in der übrigen Schweiz und für lateinische Texte). Auch gibt es grosse Unterschiede hinsichtlich der Schreibfreudigkeit der Verfasser.
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