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Mis à jour (Lundi, 14 Mai 2012 11:18) Écrit par Peter Wälti Samedi, 12 Février 2011 10:02

Familienwappen und Hauszeichen

Peter Wälti; Therese Metzger

(Text begutachtet von Hans Jenni, Heraldiker, Bern)

Das Wappenwesen entstand im 12. Jahrhundert, als die neue Waffentechnik dazu führte, dass die gepanzerten Ritter nicht mehr erkannt werden konnten. Bahnbrechend war die Idee ein eigenes Bild zu schaffen, das nun auf Helm, Schild, Pferdedecke und Lanzenfähnlein gezeigt werden konnte. Nicht nur auf dem Schlachtfeld wurden diese Zeichen gebraucht, sondern auch an Ritterspielen. Die Herolde, die früher die Toten auf dem Schlachtfeld identifizierten, übernahmen nun die Aufgabe der Kontrolle der Wappen, ob jemand sie zu Recht und korrekt führte. Aus diesem Namen entstand der Begriff der Heraldik. Zusätzlich fanden die Wappen Verwendung zum Besiegeln ihrer Dokumente oder zum Kennzeichnen ihres Besitzes.

 

napf_001hauszeichen_001Auch die Bauern und Handwerker verspürten das Bedürfnis, sich und ihr Eigentum von jenem der Nachbarn mit einem persönlichen Zeichen zu unterscheiden. Noch bis in das zwanzigste Jahrhundert verwendeten sie dazu einfache Haus- und Holzerzeichen, die sie mit dem Messer oder der Axt in ihre hölzernen Geräte oder in die gefällten Baumstämme eingekerbt oder mit einem glühenden Eisen eingebrannt haben.  Damit besassen die Wappen sowie die Haus- und Holzerzeichen einst grundsätzlich dieselbe Funktion wie die heutigen Firmen-Logos.  So kennzeichnete Peter Studer von Niederried *1846 seinen hölzernen Napf mit einem so genannten  «Bundhaken mit Stupf». Sein älterer Bruder, Hans *1839, erbte das Hauszeichen seines Vaters, einen blossen Bundhaken ohne Stupf bzw. Punkt, während Jakob *1850 den Bundhaken zu einem «Z» verdrehte.

Wer weder Eigentum besass noch Dokumente zu besiegeln hatte, benötigte keines dieser Kennzeichen. Daraus kann gefolgert werden, dass schon damals und damit auch heute noch nicht jede Familie oder jede Person ein Wappen oder ein Hauszeichen besass oder besitzt.

Bei den Familienwappen, die in der Schweiz nicht geschützt sind, geht man derzeit davon aus, dass sie jeweils für alle an einem bestimmten Ort heimatberechtigtem Träger eines bestimmten Namens gelten. Besonders interessant wird es aber, wenn man beweisen kann, dass man ein direkter Nachkomme des ersten Trägers eines Wappens ist. Oft bestehen für ein einzelnes Geschlecht verschiedene Wappen bzw. erste Träger eines solchen.

schliffscheibe_001schliffscheibe_002So liessen Hans und Niclaus Maurer von Beitenwil (Rubigen), beide wohnhaft in Niederwichtrach, 1798 je eine Schliffscheibe erstellen, die je  eine zwischen zwei Türmen stehende Mauer mit Zinnen, überhöht von einer Sonne, darstellen. Zur Unterscheidung stellte Niclaus seine Mauer jedoch auf einen Dreiberg, während Hans unterhalb der Mauer eine zweite Sonne einfügen liess.

In vielen Fällen kann die Heimatgemeinde, grundsätzlich aber das entsprechende Staatsarchiv, kompetent darüber Auskunft geben, ob für ein bestimmtes Geschlecht des fraglichen Ortes ein Familienwappen besteht oder wo ein solches allenfalls gefunden werden kann.

 

Literatur:

Jenni, Hans:  Heraldische Notizen, GHGB, Bern 2007

Anschrift der Verfasser:

Peter Wälti
Forellenweg 22
CH-3110 Münsingen

Therese Metzger
Sägegasse 73
CH-3110 Münsingen