| Familienwappen |
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Familienwappen und Hauszeichen Grundsätzlich hatten die Familienwappen einst dieselbe Funktion wie die heutigen Firmen-Logos. Da hatte Vogt Kuno von Ringgenberg (1219-1240) zwei Söhne Namens Philipp (1240-1291) und Rudolf (1256-1285). Philipp, der ältere Sohn, erbte das Wappen seines Vaters, das einen Löwen enthält. Mit diesem Wappen mag er zum Beispiel die Decke seines Pferdes oder seinen Schild bezeichnet haben. Wohl um sich und sein Eigentum von jenem seines Bruders unterscheiden zu können, fügte Rudolf, sein Bruder, links und rechts des Löwen je einen Fisch ein. Die Bauern bedienten sich ihres Hauszeichens, das wie in der beigefügten Liste über die geleisteten „Gmeinwerch“ (Gemeindearbeiten) von Niederried b. I. belegt ist, eine ähnliche Bedeutung wie das Wappen hatte und sich ebenfalls auf den einzelnen Träger bezog. Wer weder für ein Wappen noch ein Hauszeichen eine Verwendung hatte, besass keines. Bei den Familienwappen – die in der Schweiz nicht geschützt sind - geht man heute davon aus, dass sie jeweils für alle an einem bestimmten Ort heimatberechtigtem Träger eines bestimmten Namens gelten. In der Regel sollte in dem für den entsprechenden Heimatort massgebenden Staatsarchiv eine Familienwappen-Sammlung bestehen. Wer kein Familienwappen seines Namens und Heimatorts findet, kann ein solches von einem Heraldiker, der die besonderen Regeln der Wappenkunst beherrscht, erstellen lassen. Über die Adressen von Heraldikern und über weitere Fragen zur Wappenkunst werden die entsprechenden Staatsarchive oder die Schweizerisch Heraldische Gesellschaft Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! Sie müssen JavaScript aktivieren, damit Sie sie sehen können. sicher gerne Auskunft geben.
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| Zuletzt aktualisiert am Mittwoch, 02. Juni 2010 um 19:35 Uhr |

